Steuerrecht

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Werde ich beim Verkauf meines Hauses, das ich seit 30 Jahren besitze, Grundstückgewinnsteuer zahlen?
 
Wird das, was ich meiner legitimen Tochter hinterlasse, genauso besteuert wie das, was ich meiner Schwiegertochter, der Tochter meines zweiten Mannes, hinterlassen will?
 
Kann ich die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, wenn ich ein Haus innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf meiner bisherigen Wohnung erwerbe?
     
Die Steuer auf dem Grundstücksgewinn versteuert den bei einem Verkauf realisierten Gewinn. Dabei handelt es sich meistens um die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis abzüglich der Aufwendungen (Verbesserungsarbeiten, Anschaffungskosten,..). Die Steuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, aber oft degressiv abhängig von der Dauer des Besitzes. Im Erbschaftssteuerrecht ist der Erwerb durch Ehegatte und Nachkommen von der Steuer befreit (mit Ausnahme des Kantons Waadt, wo eine Steuer auf Nachkommen erhoben wird). Der Erwerb durch andere Erben kann je nach Verwandschaftsgrad zum Verstorbenen (Stiefkinder, Brüder und Schwestern, Neffen und Nichten, Cousins, usw.) stark besteuert werden. Der steuerliche Aspekt sollte bei der Ausarbeitung von Verfügungen von Todes wegen nicht ausser Acht gelassen werden, da dies zu grossen Ungleichheiten führen kann, die vom Erblasser nicht gewünscht sind.